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Achtung Phishing! „Bescheid“ vom Bundeszentralamt für Steuern und nicht vom Bundesamt für Justiz – aber mit spanischer IBAN? Ole!

  • Autorenbild: Jeannine Himme
    Jeannine Himme
  • 5. Mai
  • 2 Min. Lesezeit

momentan treibt eine besonders dreiste Betrugsmasche ihr Unwesen: Es werden vermeintliche Zahlungsaufforderungen im Namen des Bundesamts für Justiz verschickt – angeblich wegen eines Verstoßes gegen die Offenlegungspflicht im Unternehmensregister. Die Schreiben sehen täuschend echt aus, tragen das offizielle Wappen, und der verlangte Betrag klingt leider „verdammt plausibel“. Ok, es isz die falsche Behörde, aber man kann ja nicht alles haben.

Aber Moment mal…

Wer muss überhaupt offenlegen?

Ganz klar:

➡ Juristische Personen, also z. B. GmbHs und UGs.

➡ Personengesellschaften, bei denen ausschließlich juristische Personen (typischerweise GmbHs) voll haften – zum Beispiel die klassische GmbH & Co. KG.

Nicht betroffen sind:

❌ Einzelunternehmen

❌ GbRs

❌ Und generell jeder, der sich denkt: „Was hab ich eigentlich mit dem Unternehmensregister am Hut?“

Der Bescheid sieht amtlich aus – aber der Teufel steckt im Detail:

- Keine Kontaktdaten der Behörde angegeben? Klar, wozu auch – der Betrüger will ja nicht gestört werden.

- Spanische IBAN als einzige Bankverbindung? ¡¿Perdón?! Eine deutsche Behörde mit einem Konto in Spanien? Da fehlen einem glatt die Worte – oder der Glaube an den gesunden Menschenverstand.

- Anhang zum Herunterladen? Bitte nicht öffnen, nicht mal mit der spitzen Kanzleizange! Wer schon geklickt hat, sollte umgehend prüfen (lassen), ob Schadsoftware eingeschleust wurde.

So sehen die Dinger aus:

Damit Sie sich ein Bild machen können, wie professionell und täuschend echt die Phishing-Nachrichten aussehen: .



Unser Rat:

- Ignorieren Sie das Schreiben, wenn Sie nicht zu den offenlegungspflichtigen Gesellschaften gehören.

- Leiten Sie es nicht weiter – außer an Ihr IT-Team, falls Sie den Anhang doch geöffnet haben.

- Überweisen Sie nichts – auch wenn der Betrag verlockend „realistisch“ erscheint. Ein spanisches Konto ist bei deutschen Behörden genauso üblich wie Paella in der Betriebskantine.

 

Bei Unsicherheiten oder echtem Offenlegungsbedarf (nicht dem gefälschten), melden Sie sich gerne bei uns. Wir helfen weiter – ganz ohne spanische IBAN.

 

Mit aufgeklärten Grüßen

 

Jeannine Himme

Steuerberaterin

 





 
 
 

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