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Sofortmeldung

Für bestimmte Branchen (z. B. Gastronomie, Bau, Reinigung oder Spedition) ist gesetzlich vorgeschrieben, dass neue Mitarbeiter bereits vor Arbeitsbeginn bei der Sozialversicherung gemeldet werden. Diese sogenannte Sofortmeldung dient der Bekämpfung von Schwarzarbeit und muss elektronisch übermittelt werden.

🕘 Wichtig:
Sofortmeldungen müssen einen Arbeitstag (Montag bis Freitag) vor Beginn der Beschäftigung bei uns eingegangen sein, damit wir sie fristgerecht übermitteln können.

Bearbeiten wir bereits Ihren Lohn?
Ja natürlich!
Nein, aber bald!
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