đ E-Rechnungen â Jetzt wird's ernst (aber nicht panisch)
- Jeannine Himme
- 20. Mai
- 2 Min. Lesezeit
Liebe Mandantinnen und Mandanten,
in letzter Zeit ploppen bei vielen von Ihnen plötzlich Warnmeldungen im Buchhaltungsprogramm auf wie: âDiese Rechnung entspricht nicht dem E-Rechnungsformat EN 16931â oder âDieses Dokument sollte abgewiesen werdenâ. Ja, die Programme meinen es ernst â und nein, das Finanzamt steht noch nicht mit dem roten Stift vor Ihrer TĂŒr đ.
đĄÂ Was ist los?
Die Umstellung auf E-Rechnungen nimmt an Fahrt auf â und viele Softwareanbieter reagieren vorauseilend nervös. Aktuell bekommen z.âŻB. Rechnungen im alten ZUGFeRD 1-Format den Stempel âveraltetâ aufgedrĂŒckt, da sie nicht der Norm EN 16931 entsprechen. Richtig ist: Diese Formate werden kĂŒnftig nicht mehr steuerlich anerkannt â aber eben kĂŒnftig.
đ§ââïž Die gute Nachricht zuerst
:- Bis Ende 2027 können die meisten Unternehmen ganz legal noch "klassisch" Rechnungen schreiben (PDF, Handgeschrieben, Papyrus, was auch immer, solange es nicht einem Officeprogramm entspringt).
- Die Pflicht zur E-Rechnung betrifft auch nur den B2B-Bereich.
- Solange Ihr Lieferant technisch noch keine E-Rechnungen schreiben kann und zum begĂŒnstigten Kreis gehört, ist Ihr Vorsteuerabzug nicht in Gefahr.
Also: tief durchatmen, Kaffee trinken, nichts ĂŒberstĂŒrzen.

â ïžÂ Und dann?
Ab dem Zeitpunkt, an dem der Gesetzgeber endgĂŒltig das Pflichtformat durchsetzt (also: strukturiert, elektronisch, EN16931-konform), wird's ernst: Dann kann der Vorsteuerabzug tatsĂ€chlich versagt werden, wenn Rechnungen nicht im richtigen Format vorliegen.
đ Wichtig fĂŒr Ihre Buchhaltung:
E-Rechnungen mĂŒssen unverĂ€ndert in die Buchhaltung ĂŒbernommen werden. Kein "Speichern unter", kein âKopieren in PDFâ, kein âScreenshot ins Excel klebenâ.
Deshalb meine dringende Empfehlung:Â
Steigen Sie jetzt auf eine Plattform wie DATEV Unternehmen Online oder ein vergleichbares System um. Das erleichtert nicht nur die Umstellung, sondern macht auch den Buchhaltungsalltag deutlich entspannter. Ich berate Sie hierzu gerne â natĂŒrlich ganz analog oder digital, wie Sie möchten!
đ€Â Und was ist mit der IST-Versteuerung?
Auch das wird kĂŒnftig mit in den E-Rechnungsprozess eingebunden â die Programme werden an geeigneter Stelle (automatisch) darauf hinweisen mĂŒssen, ob die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten erfolgt.
đ Fragen? Unsicher? Umstiegsfrust?
 Ich bin wie immer fĂŒr Sie da â auch wenn das Thema manchmal zum đ€ŻÂ ist.
Herzliche GrĂŒĂe,Â
Jeannine Himme
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