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📣 Erinnerung: Meldepflicht fĂŒr elektronische Kassen – FristverlĂ€ngerung bis 31. Juli 2025

  • Autorenbild: Jeannine Himme
    Jeannine Himme
  • 30. Juni
  • 1 Min. Lesezeit

Liebe Mandantinnen und Mandanten,

wir hoffen, Sie genießen den Sommer – und möchten die Gelegenheit nutzen, Sie mit einem kleinen Reminder an die Meldepflicht fĂŒr Ihre elektronischen Kassensysteme zu erinnern. 🌞

Wie Sie vielleicht schon gehört haben, wurde die ursprĂŒngliche Meldefrist vom 30. Juni auf den 31. Juli 2025 verlĂ€ngert. Alle Altsysteme, also elektronische Kassensysteme mit TSE, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, mĂŒssen nun bis spĂ€testens 31. Juli 2025 beim Finanzamt gemeldet werden.

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Und fĂŒr alle, die sich gerade technisch neu aufstellen: Kassensysteme, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, sind innerhalb eines Monats zu melden.

Die gute Nachricht: Sie mĂŒssen das nicht alleine machen!Die Meldung kann


  • 
durch Sie selbst via ELSTER erfolgen,

  • 
von Ihrem Kassenanbieter im Rahmen eines Services ĂŒbernommen werden,

  • 
oder ganz entspannt durch uns als Ihre Kanzlei erledigt werden – wir kĂŒmmern uns gerne darum! 😇

Damit wir Sie bei der Meldung unterstĂŒtzen können, haben wir Ihnen ein kurzes Formular zusammengestellt, in dem Sie uns einfach die erforderlichen Angaben mitteilen können. Das Formular finden Sie im Anhang.

🎯 Bitte senden Sie uns das ausgefĂŒllte Formular am besten zeitnah zurĂŒck, damit wir alle Fristen bequem einhalten können.


Bei Fragen oder wenn Sie UnterstĂŒtzung benötigen, stehen wir Ihnen wie immer gerne zur VerfĂŒgung.

Mit herzlichen GrĂŒĂŸenund den besten WĂŒnschen fĂŒr eine erfolgreiche zweite JahreshĂ€lfte đŸŒŒ

Ihre Kanzlei Himme

 
 
 

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