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Sommergruß mit Sofortmeldung

  • Autorenbild: Jeannine Himme
    Jeannine Himme
  • 7. Aug.
  • 2 Min. Lesezeit

Moin!

Ich möchte mal wieder an alte Kanzlei-Traditionen anknüpfen und Sie ganz spontan über aktuelle Beschlüsse der Bundesregierung informieren – trotz Sommerpause!

Was ist passiert?

Gestern wurde dem Bundeskabinett der Entwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vorgelegt – und prompt genehmigt. Die Presse hat sofort eine knackige Schlagzeile gefunden:

„In Nagelstudios und Barbershops müssen Mitarbeiter künftig Ausweise mit sich führen.“

Doch damit nicht genug – denn in der Praxis bedeutet das viel mehr: Die Sofortmeldepflicht, die bislang v. a. für Bau, Gastronomie und Spedition galt, wird auf weitere Branchen ausgeweitet.

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Wen betrifft es nun zusätzlich?

  • Nagelstudios

  • Kosmetikstudios

  • Friseursalons

  • Barbershops (ja, das ist letztlich auch „nur“ ein Friseur mit Bartpflege-Upgrade)

 

Was ist die Sofortmeldung?

Neue Mitarbeiter müssen vor Arbeitsbeginn am ersten Arbeitstag elektronisch bei der Sozialversicherung gemeldet werden.Diese Meldung dient der Bekämpfung von Schwarzarbeit und muss zwingend vorab erfolgen.

 

Mein Service für Sie

Wenn wir bereits Ihre Lohnabrechnung übernehmen, können Sie mir die erforderlichen Angaben zur Sofortmeldung ganz unkompliziert über meine Website zukommen lassen:

👉 www.steuerberaterin.bizDort unter „Interaktive Kanzlei“ > „Sofortmeldung“.

Und das Beste: Auch Ihre Mitarbeiter können das Formular selbst ausfüllen!

 

Wichtiger Hinweis für Neuarbeitgeber

Wenn Sie noch keine laufende Lohnabrechnung bei mir haben und es noch keine Betriebsnummer für Ihren Betrieb gibt, brauchen wir einen kleinen Vorlauf.Datenschutz und Bürokratie sei Dank: Rechnen Sie in diesem Fall bitte mit etwa 1 Woche Vorlaufzeit, bevor die erste Sofortmeldung möglich ist.

Ab wann gilt das Ganze?

Leider ist der genaue Starttermin noch nicht veröffentlicht. Ich empfehle Ihnen jedoch:Wenn Sie in einer der betroffenen Branchen tätig sind, melden Sie neue Mitarbeiter ab sofort gemäß Sofortmeldepflicht an – sicher ist sicher.

 

Und noch ein erhobener Zeigefinger zum Schluss

Diese Gesetzesänderung zeigt erneut:Bargeldintensive Branchen stehen im Fokus der Aufsichtsbehörden – nicht nur wegen Schwarzarbeit, sondern auch wegen Geldwäscheprävention.

Daher meine Empfehlung:

👉 Prüfen Sie Ihre Kassenführung!


Ich unterstütze Sie gern dabei und analysiere gemeinsam mit Ihnen, ob Ihre aktuelle Kasse den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

 

Sommersonne statt Paragraphen

So, genug erhobener Zeigefinger – jetzt noch ein kleiner Wunsch ans politische Universum:Vielleicht schafft es ja auch die Aktivrente noch durch den Bundestag, bevor alle endgültig in den Urlaub verschwinden.

Ich wünsche Ihnen jedenfalls noch ein paar wunderschöne, sonnige Sommertage!

Herzliche Grüße

Jeannine Himme

Steuerberaterin

 
 
 

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