Tür 6 🎅 – Steuerfrei verpackt – aber bitte richtig!
- Jeannine Himme
- vor 2 Tagen
- 1 Min. Lesezeit

🎁 Für Mitarbeiter:innen: Sachbezüge bis 50 € monatlich sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Alles darüber zählt als Arbeitslohn – außer, du pauschalversteuerst nach § 37b EStG. Bei Gutscheinen gilt besondere Vorsicht!
🛍️ Für Kund:innen: Kleine Streuartikel wie Zimtsterne, Kugelschreiber oder Kalender sind voll als Betriebsausgabe abziehbar und steuerfrei, solange sie geringwertig und eindeutig werblich sind.
✏️ Wenn selbst ChatGPT im Weihnachtsstress ist – Orthografie nach Glühwein § 5 Abs. 1 GlitzerG.




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