Tür 5 🎄 – Wenn der Schlitten im Weihnachtsbaum landet
- Jeannine Himme
- vor 3 Tagen
- 1 Min. Lesezeit

Auch am Nordpol gilt:
Fahrzeug im Betriebsvermögen: Alle Kosten sind Betriebsausgaben,
selbst bei Privatfahrten – nur der Privatanteil muss berücksichtigt und entnommen werden.
Fahrzeug im Privatvermögen: Kosten werden nur bei betrieblicher Nutzung als Werbungskosten anerkannt.
🛷 Unfallkosten sind also kein steuerliches Drama – selbst wenn der Schlitten zum Betrieb gehört. Auch bei privatem PKW handelt es sich um Betriebsausgaben, wenn der Unfall bei einer betrieblichen Fahrt passiert.
✏️ Wenn selbst ChatGPT im Weihnachtsstress ist – Orthografie nach Glühwein § 5 Abs. 1 GlitzerG.




Kommentare