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Tür 5 🎄 – Wenn der Schlitten im Weihnachtsbaum landet

  • Autorenbild: Jeannine Himme
    Jeannine Himme
  • vor 3 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit
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Auch am Nordpol gilt:

  • Fahrzeug im Betriebsvermögen: Alle Kosten sind Betriebsausgaben,

    selbst bei Privatfahrten – nur der Privatanteil muss berücksichtigt und entnommen werden.

  • Fahrzeug im Privatvermögen: Kosten werden nur bei betrieblicher Nutzung als Werbungskosten anerkannt.

🛷 Unfallkosten sind also kein steuerliches Drama – selbst wenn der Schlitten zum Betrieb gehört. Auch bei privatem PKW handelt es sich um Betriebsausgaben, wenn der Unfall bei einer betrieblichen Fahrt passiert.


✏️ Wenn selbst ChatGPT im Weihnachtsstress ist – Orthografie nach Glühwein § 5 Abs. 1 GlitzerG.

 
 
 

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