Tür 4 🎄 – Wenn Gut und Steuer sich begegnen
- Jeannine Himme
- vor 5 Tagen
- 1 Min. Lesezeit

😈 Weihnachtsbonus: klingt nach Freude, ist aber voll steuer- & sozialversicherungspflichtig. Das Finanzamt feiert immer mit. Es ist auch als Weihnachtsgeld bekannt und kann sogar zur betrieblichen Praxis werden.
😇 Erholungsbeihilfe: Pauschal mit 25 % (§ 40 Abs. 2 Nr. 3 EStG) besteuert, sozialversicherungsfrei und ein echter Dezember-Tipp, wenn Urlaub ansteht. Vollständig steuerfrei möglich pro Jahr: 156 € Mitarbeitende | 104 € Partner | 52 € Kind
💡 Kurz gesagt: Der Bonus ist Tradition. Die Erholungsbeihilfe ist Strategie – mit steuerlichem Segen, zumindest wenn man 7 Tage frei hatte. 😇
✏️ Wenn selbst ChatGPT im Weihnachtsstress ist – Orthografie nach Glühwein § 5 Abs. 1 GlitzerG.




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