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Tür 4 🎄 – Wenn Gut und Steuer sich begegnen

  • Autorenbild: Jeannine Himme
    Jeannine Himme
  • vor 5 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit
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😈 Weihnachtsbonus: klingt nach Freude, ist aber voll steuer- & sozialversicherungspflichtig. Das Finanzamt feiert immer mit. Es ist auch als Weihnachtsgeld bekannt und kann sogar zur betrieblichen Praxis werden.

😇 Erholungsbeihilfe: Pauschal mit 25 % (§ 40 Abs. 2 Nr. 3 EStG) besteuert, sozialversicherungsfrei und ein echter Dezember-Tipp, wenn Urlaub ansteht. Vollständig steuerfrei möglich pro Jahr: 156 € Mitarbeitende | 104 € Partner | 52 € Kind

💡 Kurz gesagt: Der Bonus ist Tradition. Die Erholungsbeihilfe ist Strategie – mit steuerlichem Segen, zumindest wenn man 7 Tage frei hatte. 😇


✏️ Wenn selbst ChatGPT im Weihnachtsstress ist – Orthografie nach Glühwein § 5 Abs. 1 GlitzerG.

 
 
 

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