Aktivrente, Überstundenzuschläge, Mehrarbeitsprämie - damit Menschen die Arbeiten, dies auch gerne weiter und noch mehr tun...
- Jeannine Himme
- vor 12 Stunden
- 2 Min. Lesezeit
Viele von Ihnen haben mich bereit nach der „Aktivrente“ gefragt. Wie versprochen melde ich mich mit frischen – wenn auch noch nicht endgültigen – Informationen.
Was liegt auf dem Tisch?
Die Bundesregierung hat die Aktivrente im Referentenentwurf zum sogenannten Arbeitsmarktstärkungsgesetz gestern beschlossen. Verabschiedet ist noch nichts, aber es gibt einen konkreten Gesetzentwurf. Da die Presse das Thema bereits rauf und runter spielt, hier der Überblick. Hier bekommt man auf die Work-Life-Balance eine ganz neue Sicht.
Start und Grundidee
Geplant ist der Start zum 1.1.2026. Rentnerinnen und Rentner sollen bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen können. Voraussetzung: Die Regelaltersgrenze ist erreicht. Wer also schon Rente bekommen kann und weiterarbeiten möchte, profitiert erst ab Erreichen dieser Altersgrenze, selbst wenn er seine Jahre vorher schon voll hat.
Steuern ≠ Sozialversicherung
Steuerfrei heißt nicht automatisch sozialversicherungsfrei. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen auf den Verdienst weiterhin an. Die Steuer macht Pause, die Kasse der Krankenkasse nicht.
Der Haken für Selbständige
Nach aktuellem Entwurf gilt die Aktivrente nur für Arbeitnehmer. Selbständige, die ihren Betrieb fortführen – mangels Nachfolge, aus finanziellen Gründen oder einfach aus Spaß an der Arbeit – gehen leer aus. Hier könnten kreative Übergabegestaltungen mit aktiver Einarbeitung des Nachfolgers durch den Vorgänger als angestellten Mitarbeiter eine Option sein.
Überstundenzuschläge: schön, aber exklusiv
Wie bereits angedeutet, sollen Zuschläge auf Überstunden bis 25 % steuerfrei sein – als Zuschlag auf den normalen Stundenlohn, nicht als normale Überstundenvergütung. Das bedeutet, wer für eine Überstunde seinen normalen Stundenlohn bekommt zahlt normal Steuern, nur wer bis zu 25% mehr Lohn pro Überstunde bekommt, zahlt auf diese 25% keine Steuern mehr. Nach dem Entwurf scheint das nur für Vollzeitangestellte zu gelten und auch nur dann wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Der kleine Mittelstand schaut hier voraussichtlich von außen zu. Aber die Idee war ganz nett…
Interessanter: Prämie für vereinbarte Mehrarbeit
Spannender klingt die Überzeugungsprämie für die Aufstockung der Arbeitszeit. Überzeugt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehemer dazu, seine Stunden aus der Teilzeit heraus aufzustocken, darf er diese Überzeugungsarbeit mit bis zu 4.500 € jährlich steuerfrei untermauern. Offen ist noch, welche Bedingungen daran hängen – etwa, ob anschließend Vollzeit vorliegen muss und wie lange der Mitarbeiter die Stundenerhöhung beibehalten muss, damit die Prämie steuerfrei bleibt. Auch ist noch nicht klar, ob die Prämie in einem ausgezahlt werden muss oder wie die Inflationsausgleichsprämie auch über mehrere Monate oder sogar Jahre hinweg monatlich gezahlt werden darf. Hier heißt es: Details abwarten.
Wie geht’s weiter?
Mir ist bewusst, dass die Informationen noch sehr brüchig sind, weil noch nicht klar ist wie genau diese drei Entlastungen ausgestaltet werden. Es ist aber klar, dass zum 1.1.2026 entsprechende Änderungen kommen werden. Ich halte Sie weiter auf dem Laufenden.
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