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🎁 TÜR 23 — Haushaltsnahe Leistungen & Handwerkerkosten: beliebt, aber selten richtig verstanden!

  • Autorenbild: Jeannine Himme
    Jeannine Himme
  • 23. Dez. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Viele glauben, diese Kosten würden „von der Steuer erstattet“.❌ Nein!Es gibt nur eine Steuerermäßigung – also eine Reduktion deiner Einkommensteuer, aber niemals eine vollständige Erstattung.

🧹 Haushaltsnahe Dienstleistungen

💡 20 % absetzbar – max. 4.000 € im Jahr.➡️ Dafür musst du 20.000 € ausgeben.

Beispiele: Reinigung, Gartenpflege, Betreuung, Winterdienst👉 Aber nur die Arbeitsleistung, niemals Material!

🔧 Handwerkerleistungen

💡 20 % absetzbar – max. 1.200 € im Jahr.➡️ Dafür musst du 6.000 € ausgeben.

Beispiele: Reparaturen, Renovierung, Modernisierung👉 Auch hier: Nur die Arbeitskosten!

❗ Wichtig zu wissen:

  • Nie in bar zahlen! Sonst gibt es 0 € Ermäßigung.

  • Rechnung + Überweisung sind Pflicht.

  • Die Leistung muss im eigenen Haushalt erfolgen (auch der angrenzende Garten zählt dazu).

✨ Fazit:Ja, der Staat beteiligt sich — aber nur ein bisschen.Den Großteil zahlst du immer selbst.

✏️ Wenn selbst ChatGPT im Weihnachtsstress ist – Orthografie nach Glühwein § 5 Abs. 1 GlitzerG.

 

 
 
 

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