🎁 TÜR 23 — Haushaltsnahe Leistungen & Handwerkerkosten: beliebt, aber selten richtig verstanden!
- Jeannine Himme
- 23. Dez. 2025
- 1 Min. Lesezeit

Viele glauben, diese Kosten würden „von der Steuer erstattet“.❌ Nein!Es gibt nur eine Steuerermäßigung – also eine Reduktion deiner Einkommensteuer, aber niemals eine vollständige Erstattung.
🧹 Haushaltsnahe Dienstleistungen
💡 20 % absetzbar – max. 4.000 € im Jahr.➡️ Dafür musst du 20.000 € ausgeben.
Beispiele: Reinigung, Gartenpflege, Betreuung, Winterdienst👉 Aber nur die Arbeitsleistung, niemals Material!
🔧 Handwerkerleistungen
💡 20 % absetzbar – max. 1.200 € im Jahr.➡️ Dafür musst du 6.000 € ausgeben.
Beispiele: Reparaturen, Renovierung, Modernisierung👉 Auch hier: Nur die Arbeitskosten!
❗ Wichtig zu wissen:
Nie in bar zahlen! Sonst gibt es 0 € Ermäßigung.
Rechnung + Überweisung sind Pflicht.
Die Leistung muss im eigenen Haushalt erfolgen (auch der angrenzende Garten zählt dazu).
✨ Fazit:Ja, der Staat beteiligt sich — aber nur ein bisschen.Den Großteil zahlst du immer selbst.
✏️ Wenn selbst ChatGPT im Weihnachtsstress ist – Orthografie nach Glühwein § 5 Abs. 1 GlitzerG.




Kommentare