Tür 2 🎄
- Jeannine Himme
- 2. Dez. 2025
- 1 Min. Lesezeit

Bis zu zwei Feiern im Jahr dürfen steuerfrei glühen sofern sie bis 110 € pro Kopf (inkl. USt) kosten.Wird’s teurer, hilft nur noch § 37b EStG als Mittel der Wahl: Pauschalsteuer statt Kater.
Tipp: Der Glühwein darf heiß sein, die Buchhaltung bitte nicht. 😉
✏️ Wenn selbst ChatGPT im Weihnachtsstress ist – Orthografie nach Glühwein § 5 Abs. 1 GlitzerG.




Kommentare