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Tür 2 🎄 

  • Autorenbild: Jeannine Himme
    Jeannine Himme
  • 2. Dez. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Bis zu zwei Feiern im Jahr dürfen steuerfrei glühen sofern sie bis 110 € pro Kopf (inkl. USt) kosten.Wird’s teurer, hilft nur noch § 37b EStG als Mittel der Wahl: Pauschalsteuer statt Kater.

Tipp: Der Glühwein darf heiß sein, die Buchhaltung bitte nicht. 😉


✏️ Wenn selbst ChatGPT im Weihnachtsstress ist – Orthografie nach Glühwein § 5 Abs. 1 GlitzerG.


 
 
 

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