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Tür 14 📄 – Muss ich wirklich eine Steuererklärung abgeben? (Teil 1: Arbeitnehmer)

  • Autorenbild: Jeannine Himme
    Jeannine Himme
  • vor 55 Minuten
  • 1 Min. Lesezeit
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💬 „Ich hab doch nur meinen Lohn bekommen …“

Ja – aber das Finanzamt sieht das manchmal anders:

  • 💍 Steuerklassen III/V oder IV/IV mit Faktor

  • 👔 Steuerklasse VI (zweiter Arbeitgeber)

  • 💶 Nebeneinkünfte > 410 €

  • 👶 Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld > 410 € (Progressionsvorbehalt)

  • 🧾 Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte

👉 Dann gilt: Pflichtveranlagung nach § 46 EStG.

💡 Minijobs? Keine Sorge – die sind pauschal versteuert und führen nicht zur Pflichtveranlagung.

✨ Pflicht klingt streng – bringt aber oft Erstattung.


✏️ Wenn selbst ChatGPT im Weihnachtsstress ist – Orthografie nach Glühwein § 5 Abs. 1 GlitzerG.

 
 
 

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