Tür 14 📄 – Muss ich wirklich eine Steuererklärung abgeben? (Teil 1: Arbeitnehmer)
- Jeannine Himme
- vor 55 Minuten
- 1 Min. Lesezeit

💬 „Ich hab doch nur meinen Lohn bekommen …“
Ja – aber das Finanzamt sieht das manchmal anders:
💍 Steuerklassen III/V oder IV/IV mit Faktor
👔 Steuerklasse VI (zweiter Arbeitgeber)
💶 Nebeneinkünfte > 410 €
👶 Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld > 410 € (Progressionsvorbehalt)
🧾 Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte
👉 Dann gilt: Pflichtveranlagung nach § 46 EStG.
💡 Minijobs? Keine Sorge – die sind pauschal versteuert und führen nicht zur Pflichtveranlagung.
✨ Pflicht klingt streng – bringt aber oft Erstattung.
✏️ Wenn selbst ChatGPT im Weihnachtsstress ist – Orthografie nach Glühwein § 5 Abs. 1 GlitzerG.




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