Tür 11 🎄 – Wenn das Finanzamt den Weihnachtsbaum mitzahlt
- Jeannine Himme
- vor 1 Tag
- 1 Min. Lesezeit

🎅 Tannenbaum in der Kanzlei oder im Laden?→ Betriebsausgabe, wenn er für Kund:innen gedacht ist (Repräsentation).
🏠 Baum im Wohnzimmer oder Homeoffice?→ Privatvergnügen, keine steuerliche Anerkennung.
💡 Grenzfall: Steht der Baum „irgendwie für beide Zwecke“,lässt sich meist kein klarer betrieblicher Anteil abgrenzen – dann bleibt’s privat.
✨ Was glitzert und duftet, kann steuerlich auch betrieblich sein –wenn’s für die Kund:innen steht.
✏️ Wenn selbst ChatGPT im Weihnachtsstress ist – Orthografie nach Glühwein § 5 Abs. 1 GlitzerG.




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