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Tür 11 🎄 – Wenn das Finanzamt den Weihnachtsbaum mitzahlt

  • Autorenbild: Jeannine Himme
    Jeannine Himme
  • vor 1 Tag
  • 1 Min. Lesezeit
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🎅 Tannenbaum in der Kanzlei oder im Laden?Betriebsausgabe, wenn er für Kund:innen gedacht ist (Repräsentation).

🏠 Baum im Wohnzimmer oder Homeoffice?Privatvergnügen, keine steuerliche Anerkennung.

💡 Grenzfall: Steht der Baum „irgendwie für beide Zwecke“,lässt sich meist kein klarer betrieblicher Anteil abgrenzen – dann bleibt’s privat.

✨ Was glitzert und duftet, kann steuerlich auch betrieblich sein –wenn’s für die Kund:innen steht.


✏️ Wenn selbst ChatGPT im Weihnachtsstress ist – Orthografie nach Glühwein § 5 Abs. 1 GlitzerG.

 
 
 

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