Tür 1
- Jeannine Himme
- 1. Dez. 2025
- 1 Min. Lesezeit

Schenken macht Freude – aber nicht immer steuerfrei.Geschenke an Kund:innen sind nur dann Betriebsausgaben, wenn sie die Grenze bis 35 € nicht überschreiten.Steuerfrei sind sie nicht automatisch: Der oder die Beschenkte müsste sie als Einnahme versteuern.Damit das nicht passiert, kannst du nach § 37b EStG pauschal 30 % + SolZ + KiSt übernehmen.So bleibt das Geschenk „sauber“ – und kostet dich bei 35€ aber effektiv etwa 46,55 €.
Fazit: Der Zimtstern schmeckt besser, wenn man weiß, was drin ist.
✏️ Wenn selbst ChatGPT im Weihnachtsstress ist – Orthografie nach Glühwein § 5 Abs. 1 GlitzerG.




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