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Alles neu macht der Mai - Mindestlohn-Update für Gastronomie und Hotellerie in Schleswig-Holstein

  • Autorenbild: Jeannine Himme
    Jeannine Himme
  • vor 5 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

alles neu macht der Mai — und dieses Jahr nimmt sich der Monat diese Redewendung besonders zu Herzen! Ab dem 1. Mai 2025 gilt in Schleswig-Holstein ein neuer allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe. Die magische Zahl lautet: 15 € Mindestlohn pro Stunde!

Ja, Sie haben richtig gelesen: Ob Zapfhahn, Zimmerreinigung oder Zimmerservice — künftig dürfen Sie Ihren Mitarbeitenden nicht weniger als 15 Euro pro Stunde zahlen. Beschlossen wurde dies von DEHOGA Schleswig-Holstein und der Gewerkschaft NGG, offiziell für allgemeinverbindlich erklärt durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Ende März 2025, aber eben kein Aprilscherz.

Und das Beste daran? Es bleibt Ihnen eine schier unendliche Umsetzungszeit, denn der 1.Mai ist ja noch 8 Tage entfernt

 

Was sollten Sie jetzt tun?- Prüfen Sie umgehend Ihre aktuellen Lohnstrukturen.- Kalkulieren Sie notwendige Preisanpassungen ein.- Denken Sie auch an die Anpassung der Ausbildungsvergütungen: +100 €.

 

Unser Tipp: Planen Sie lieber heute als morgen! Wer den Mairegen ignoriert, bekommt nasse Füße — oder in diesem Fall ärgerliche Rückfragen und Nachzahlungen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.



 
 
 

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