📣 Erinnerung: Meldepflicht für elektronische Kassen – Fristverlängerung bis 31. Juli 2025
- Jeannine Himme
- 30. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Liebe Mandantinnen und Mandanten,
wir hoffen, Sie genießen den Sommer – und möchten die Gelegenheit nutzen, Sie mit einem kleinen Reminder an die Meldepflicht für Ihre elektronischen Kassensysteme zu erinnern. 🌞
Wie Sie vielleicht schon gehört haben, wurde die ursprüngliche Meldefrist vom 30. Juni auf den 31. Juli 2025 verlängert. Alle Altsysteme, also elektronische Kassensysteme mit TSE, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen nun bis spätestens 31. Juli 2025 beim Finanzamt gemeldet werden.

Und für alle, die sich gerade technisch neu aufstellen: Kassensysteme, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, sind innerhalb eines Monats zu melden.
Die gute Nachricht: Sie müssen das nicht alleine machen!Die Meldung kann…
…durch Sie selbst via ELSTER erfolgen,
…von Ihrem Kassenanbieter im Rahmen eines Services übernommen werden,
…oder ganz entspannt durch uns als Ihre Kanzlei erledigt werden – wir kümmern uns gerne darum! 😇
Damit wir Sie bei der Meldung unterstützen können, haben wir Ihnen ein kurzes Formular zusammengestellt, in dem Sie uns einfach die erforderlichen Angaben mitteilen können. Das Formular finden Sie im Anhang.
🎯 Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular am besten zeitnah zurück, damit wir alle Fristen bequem einhalten können.
Bei Fragen oder wenn Sie Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Verfügung.
Mit herzlichen Grüßenund den besten Wünschen für eine erfolgreiche zweite Jahreshälfte 🌼
Ihre Kanzlei Himme
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